Nr. 174 von 1.000 I Schlittschuh- und Eislaufen in Kita und Schule „Das Tragen von Handschuhen ist Pflicht. Beim Eislaufen sollte grundsätzlich ein Helm sowie Knie-, Ellenbogen- und Handgelenkschoner getragen werden. (…) Eislaufen auf Natureisflächen darf nur auf behördlich freigegebenen
Hinweise der Unfallkassen Nr. 163: Laufräder und Roller in der Kita
Nr. 163 von 1.000 I Laufräder und Roller in der Kita „Innerhalb und außerhalb des Kita-Geländes sollten Kinder beim Roller- und Laufradfahren daher grundsätzlich einen Helm tragen. Dies gilt insbesondere z. B. bei Verkehrssicherheitsaktionen, einem Fahrgeschicklichkeitsparcours oder ähnlichen Situationen.“ (Unfallkasse