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Nr. 174 von 1.000 I Schlittschuh- und Eislaufen in Kita und Schule

„Das Tragen von Handschuhen ist Pflicht. Beim Eislaufen sollte grundsätzlich ein Helm sowie Knie-, Ellenbogen- und Handgelenkschoner getragen werden. (…) Eislaufen auf Natureisflächen darf nur auf behördlich freigegebenen Flächen erfolgen.“

(Unfallkasse Nord)

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Warum das wichtig ist:

Schlittschuhlaufen ist einer der beliebtesten Wintersportarten. Es macht großen Spaß und ist außerdem eine ausgezeichnete Gelegenheit einen Sport zu treiben, der die koordinative Fähigkeiten fördert sowie die Muskulatur und das Immunsystem stärkt. Jedoch handelt es sich um eine nicht ungefährliche Angelegenheit. Besonders bei Anfänger*innen oder ungeübten Schnittschuhfahrer*innen kommt es sehr oft zum Sturz und damit zu einer Reihe von möglichen schmerzhaften Verletzungen. Außerdem ist besonders wichtig auf welcher Fläche gefahren wird, denn ob eine Eisdecke auf einem See beispielsweise stabil genug ist, ist für den Großteil der Menschen sehr schwer zu erkennen. Das Fahren auf nicht behördlich freigegebenen Flächen kann fatale Konsequenzen haben. Sicherheit bleibt somit auch hier das oberste Gebot.

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 174: Schlittschuh- und Eislaufen in der Kita und Schule
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