Nr. 198 von 1.000 I Aufgaben einer Kitaleitung zum Unfallschutz „baulich-technische Mängel, die die Kitaleitung hat im Rahmen der täglichen Sichtkontrolle selbst beobachtet hat oder die ihr gemeldet werden, an den Träger weiterzuleiten, z. B. Beschädigungen an Spielplatzgeräten oder Verunreinigungen