Nr. 198 von 1.000 I Aufgaben einer Kitaleitung zum Unfallschutz
„baulich-technische Mängel, die die Kitaleitung hat im Rahmen der täglichen Sichtkontrolle selbst beobachtet hat oder die ihr gemeldet werden, an den Träger weiterzuleiten, z. B. Beschädigungen an Spielplatzgeräten oder Verunreinigungen der Außenanlagen, (…) Gefahrenstellen zu beseitigen oder abzuschirmen sowie die Benutzung von beschädigten Spielplatzgeräten und der Außenflächen bei ungünstigen Witterungsverhältnissen zu untersagen“
(Unfallkasse Bayern)
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Warum das wichtig ist:
Aufgabe der Kitaleitung ist es u.a. für den umfassenden Schutz der Kinder in der Kita zu sorgen. Dazu gehören auch erweiterte Vorsichtsmaßnahmen im Falle von beschädigten Spielplatzgeräten etc. Entweder sind die Gefahren dann zu beseitigen, wegzuräumen o.ä. oder bis zur Beseitigung das Spielen auf den Geräten zu untersagen.
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