Will der Träger bei einem Erzieher ein erneutes Fehlverhalten vermeiden, muss es nicht immer die Abmahnung sein – auch eine sog. Korrekturvereinbarung kann unter Umständen sinnvoll sein! Erfolgt durch einen Erzieher im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtungen im Kita-, Kindergarten- oder