Kann ein Erzieher-Verhalten in der Freizeit den Kita-Träger zur Kündigung berechtigen? Auch wenn es überraschen sollte – denkbar ist das schon! Zwar könnte man sicherlich annehmen, dass es den Kita- oder Hort-Träger als Arbeitgeber gar nichts zu interessieren hätte, was
Emoji als Beleidigung für Kitaleitung oder Erzieherkollegen – fristlose Kündigung droht!
Man muss es nicht immer explizit ausdrücken – manchmal reicht auch ein Bildchen als Beleidigung und schon drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen, selbst in Kita und Hort! Auch im Kita- und Hortbereich wird unter Kollegen, aber auch mit Eltern immer häufiger per
Achtung: Sitzstreik im Büro der Kitaleitung ist vielleicht keine gute Idee…
Ein Erzieher sollte besser nicht versuchen, für sich alleine eine Lohnerhöhung durch einen Sitzstreik im Büro der Kita-Leitung oder des Trägers durchzusetzen! „Ich bleib jetzt hier sitzen, bis ich meine Lohnerhöhung bekomme!“ So oder so ähnlich könnte man sich eine
Muss der Kita-Träger das Arbeitszeugnis per Post schicken?
Darf ein Erzieher darauf bestehen, dass das Zeugnis postalisch zugesendet wird? Klassischer Fall: Es gibt eine wirksame Kündigung des Arbeitsverhältnis oder Erzieher/in und Kita- oder Hortträger haben sich mal friedlich mal weniger friedlich auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt. > Lesen Sie,
Antrag auf Teilzeit ablehnen – wann möglich?
Wenn ein Kita-Träger einen Antrag auf Teilzeit ablehnen will, müssen triftige Gründe vorliegen Ein Antrag auf Teilzeit eines Erziehers, Hausmeisters oder Koch kann durch einen Kindergarten- oder Horträger natürlich bereits aus formalen Gründen abgelehnt werden. So zum Beispiel wenn im