Nr. 171 von 1.000 I Unfallschutz in Krippe und Kita „Sie sind verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen, ob für die Beschäftigten bei Pflege- und Instandhaltungsarbeiten (…) zu hohe Lärmpegel bestehen. (…) Beachten Sie, dass ab einem Beurteilungspegel von 80dB(A)