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Nr. 171 von 1.000 I Unfallschutz in Krippe und Kita

„Sie sind verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen, ob für die Beschäftigten bei Pflege- und Instandhaltungsarbeiten (…) zu hohe Lärmpegel bestehen. (…) Beachten Sie, dass ab einem Beurteilungspegel von 80dB(A) eine Vorsorgeuntersuchung angeboten werden muss. Bei einem Beurteilungspegel von 85dB(A) ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung zwingend erforderlich.“

(DGUV)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Hörbeschwerden bekommen viele Menschen mit zunehmendem Alte. Erzieher*innen und Lehrer*innen haben diese allerdings schon vergleichsweise früher, aufgrund der täglichen Belastung und Lautstärkepegel. Daher ist es wichtig, Vorsorgeuntersuchungen schon früh wahrzunehmen und somit die Problematik ernst zu nehmen. So können möglicherweise Beschwerden verhindert werden.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 171: Kita-Träger & Lärmschutz
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