Nr. 156 von 1.000 I Schutzmaßnahmen für Gefahrstoffe in Kita & Hort „Verschließen Sie Gefahrstoffflaschen oder -behälter nach Gebrauch stets gut und bewahren Sie sie sicher sowie unzugänglich für Kinder in einem speziellen Raum oder in einem verschlossenen Schrank auf. Das
Hinweise der Unfallkassen Nr. 156: Schutzmaßnahmen für Gefahrstoffe in Kita & Hort
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