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Nr. 156 von 1.000 I Schutzmaßnahmen für Gefahrstoffe in Kita & Hort

„Verschließen Sie Gefahrstoffflaschen oder -behälter nach Gebrauch stets gut und bewahren Sie sie sicher sowie unzugänglich für Kinder in einem speziellen Raum oder in einem verschlossenen Schrank auf. Das gilt auch für den Hausmeisterraum und den Raum, in dem die Reinigungsfirma Putz- und Reinigungsmittel lagert.“

(Unfallkasse Baden-Württemberg)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Da Kinder oft noch nicht genau zuordnen können, welche Stoffe giftig sind und welche nicht ist darauf zu achten, dass sie auf keinen Fall in Berührung mit giftigen Stoffen kommen können. Auch Putzmittel sind deswegen gut zu verschließen.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 156: Schutzmaßnahmen für Gefahrstoffe in Kita & Hort
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