Nr. 111 von 1.000 I Kita-Erzieher, das Rauchverbot und das Rauchen: „Ein Arbeitnehmer steht während einer selbst bestimmten Arbeitsunterbrechung beim Aufsuchen eines vom Arbeitgeber eingerichteten Pausenaufenthaltsortes zwecks Verrichtung einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit (Rauchen) nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.“ (Unfallkasse