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Nr. 111 von 1.000 I Kita-Erzieher, das Rauchverbot und das Rauchen:

 „Ein Arbeitnehmer steht während einer selbst bestimmten Arbeitsunterbrechung beim Aufsuchen eines vom Arbeitgeber eingerichteten Pausenaufenthaltsortes zwecks Verrichtung einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit (Rauchen) nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.“

(Unfallkasse Thüringen)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

In einer Unfallsituation am Arbeitsplatz kommt es darauf wer für den Schaden (zB eine ärztliche Behandlung) aufkommen muss. In solchen Fällen ist es also wichtig zu wissen, in welchen Situationen man unter dem Schutz der  gesetzlichen Unfallversicherung steht und in welchen nicht.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 111: Kita-Erzieher, das Rauchverbot und das Rauchen
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