Wenn Kindergarten-Erzieher und Träger-Verantwortliche beleidigt werden… Wenn es hochemotionalisiert um die eigenen Kinder geht, ist schnell ein Urteil gefällt: “Die sind völlig unfähig” oder “die Kinder werden hier vernachlässigt” sind dabei – im Vergleich – noch die eher harmlosen Varianten.
Hygiene in Kita, Schule und Hort
Hygienefragen bei mitgebrachtem Essen (Geburtstagstorte, Kita-Fest, Keksen) Bereits öfter haben wir über die Handhabung bei von Eltern mitgebrachtem Essen bei Festen oder Geburtstagen und mögliche Gefahren in diesem Zusammenhang berichtet. > Lesen Sie, was andere über uns sagen! < Aber
Aufsichtspflichtverletzung durch Erzieherin?
Stadt Münster kündigt Kita-Leiterin: Ihr Terrier biß Kind in Kita ins Gesicht – Aufsichtspflichtverletzung? Eine Meldung (zum Beispiel hier) macht gerade die Runde. Danach ist einer Kita-Leiterin durch den Träger gekündigt worden, da ihr Hund, der unerlaubterweise in der Kita
Arbeitnehmer-Datenschutz gilt auch für Geburtstags- und Jubiläumslisten
Listen für Geburtstage und Jubiläen sollten nicht vom Arbeitgeber ohne Weiteres herausgegeben werden – Datenschutz! Wehe, wenn bei Frau Meier das 30jährige Dienstjubiläum übersehen worden wäre! Und der 50igste Geburtstag von Herrn Schulze erst! Enttäuschung wäre das Mindeste, Wut eher
Wer muss für das erweiterte Führungszeugnis bezahlen?
Wer muss eigentlich für das erweiterte Führungszeugnis bezahlen? Erzieher oder der Träger? Vor kurzem hatten wir ein Seminar in Hannover mit dem Titel “Rechtsfragen im Schulsekretariat” durchgeführt und dort kam die Frage auf, wer denn eigentlich für die Kosten der
Wenn Erzieher zu Whistleblowern werden
Erzieher aufgepasst! Whistleblowing ist häufig gerade NICHT von der Meinungsfreiheit gedeckt! Aktuell wandert eine Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Berlin durch das Internet und wird oftmals vorschnell dafür herangezogen, dass Whistleblowing von der Meinungsfreiheit gedeckt ist (die sehr naive Auslegung) bzw. sein
Fortbildung für Erzieher und Rückzahlungsverpflichtung
Können Erzieher für vom Träger bezahlte Fortbildungen mit Rückzahlungsverpflichtungen belastet werden? Auf dem Papier sieht es so einfach aus. Da gibt es eine sinnvolle Fortbildungsveranstaltung, die natürlich durchaus Geld kostet, und der Träger beschließt, für seine(n) Erzieher(in) die Kosten hierfür