Nr. 16 von 1.000 I Strandkitas und die Aufsicht von Erziehern „Fachkräfte in Strandkindertagesstätten müssen (…) ein gültiges, dem Gefährdungspotential des Gewässers angemessenes Rettungsschwimmabzeichen vorweisen. Dies wird für Strandkindertagesstätten im Regelfall das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber sein“ (Unfallkasse Nord) Alle unsere