Nr. 11 von 1.000 I Trampoline in Kita, Hort und Schule „Kaugummis, Bonbons und ähnliches im Mund sind wegen der Erstickungsgefahr während des Springens verboten. Während des Springens dürfen keine scharfkantigen oder zerbrechlichen Gegenstände mitgeführt werden (Schmuckteile, Uhren o.ä. sind vor
Hinweise der Unfallkassen Nr. 11: Trampoline in Kita, Hort und Schule
