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Nr. 11 von 1.000 I Trampoline in Kita, Hort und Schule

„Kaugummis, Bonbons und ähnliches im Mund sind wegen der Erstickungsgefahr während des Springens verboten. Während des Springens dürfen keine scharfkantigen oder zerbrechlichen Gegenstände mitgeführt werden (Schmuckteile, Uhren o.ä. sind vor dem Springen abzulegen).“

(Unfallkasse Hessen)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Trampoline werden von Kindern oft sehr geliebt und viel genutzt. Jedoch können durch die Benutzung auch Gefahren entstehen. Es ist deshalb wichtig, bestimmte Regeln aufzustellen um diese Gefahren vorzubeugen. Insbesondere gehört dazu, dass die Kinder bei der Benutzung nichts im Mund haben sollten und auch sonst keine Gegenstände mitgenommen werden sollten.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 11: Trampoline in Kita, Hort und Schule
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