Dänischer Erzieher mit hohem BMI erreicht entsprechendes Statement des EuGH-Generalanwalts

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EuGH-Generalanwalt Jääskinen bejahte die von einem Dänischen Bezirksgericht vorlegte Frage, ob Adipositas (“Fettleibigkeit”) als Behinderung eingestuft werden könne und damit auch unter die Merkmale der Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf falle.

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Er griff dabei auf die Definition des EuGH zum gesetzlich nicht definierten Begriff der “Behinderung” zurück. Darunter sind Einschränkungen zu verstehen, die sich aus langfristigen, geistigen physischen oder psychischen Beeinträchtigungen ergeben, die den Betroffenen an der wollen und wirksamen, gleichberechtigten Teilhabe am Berufsleben hindern können.

Bei einer morbides Adipositas, ab einem BMI von über 40, kann durchaus angenommen werden, dass sie zu Einschränkungen der Mobilität, der Belastbarkeit und Stimmung führt.

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Gerade in der Kita und im Hort ist durchaus denkbar, dass Erzieher mit solch einer extremen Form der Adipositas nicht mehr vollständig einsetzbar sind. Zu hoch sind auch die körperlichen Anforderungen in dem Berufsfeld.

Gelegentlich muss einem entlaufenen Kind nachgeeilt werden, es müssen Kinder auf Wickeltische gehoben und anderen von Klettergerüsten hinunter geholfen werden usw. Bei den älteren Kindern  im Hort muss zudem damit gerechnet werden, als Autorität nicht akzeptiert zu werden.

Die Konsequenz könnte für den Arbeitgeber sein, dass er angemessene Maßnahmen ergreifen muss, um die Teilhabe am Berufsleben wieder vollständig zu ermöglichen, was auch immer das in der Kita oder Hort sein mag. Einige Träger bieten bereits günstige Mitgliedschaften in Fitnessstudios an.

Ob die Behinderung “selbst verursacht” wurde, also im Falle der Adipositas möglicherweise durch unkontrollierte übermäßige Nahrungszufuhr, spielt für die Einstufung als Behinderung keine Rolle.

24Wer allerdings tatsächlich nicht mehr in der Lage ist als Erzieher aufgrund massiver Fettleibigkeit die wesentlichen Funktionen des Arbeitsplatzes auszuführen, läuft auch Gefahr eine Kündigung zu erhalten. Denn dem Arbeitgeber sind nur solche den Behinderten unterstützenden Maßnahmen zuzumuten, die ihn nicht unverhältnismäßig belasten.

Die Vielzahl der auslegungsbedürftigen und damit dem Richter überlassenen Begriffe macht einen Prozessausgang nahezu unvorhersehbar.

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Morbide Adipositas könnte eine Behinderung darstellen