Bei den Kita-Ausflügen zu etwas entfernteren Zielen wird gerne auch auf die Fahrdienste bereitwilliger Eltern zurückgegriffen – aber was passiert, wenn sich Eltern hierbei durch einen Unfall verletzen?

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Kita-Fahrt zum Beispiel in den Zoo oder auf einen etwas entfernteren Kinderbauernhof geht zumeist nur mit tatkräftiger Unterstützung von Eltern, die ihre Fahrdienste für die Strecke von der Kita zum Ausflugsziel und zurück tatkräftig zur Verfügung stellen.

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Aber wer haftet, wenn sich bei einem Unfall einer der Eltern etwa verletzt? Die Kita bzw. der Träger? Oder greift auch hier die Unfallkasse ein?

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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#30SekKitarecht Folge 57 – Kita-Eltern-Autofahrt & Unfallkasse
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