Damit die Lebensmittelaufsicht nichts zu beanstanden hat…

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Wohl beinahe täglich in Deutschland:

Eltern steuern zum Kita-Fest Salate und Kuchen bei, zum Geburtstag in der Krippe werden Cupcakes mitgebracht, Weihnachten gibt es selbstgemachte Plätzchen und für den Kinderladen kaufen Eltern im wechselnden Rhythmus die Lebensmittel für die Woche ein.

Auch wenn dies “schon immer so” gewesen sein sollte, wird es vom Lebensmittelaufsichtsamt bzw. dem Veterinäramt ohne Beachtung weiterer Notwendigkeiten durchaus kritisch betrachtet.

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Denn bei den eingangs dargestellten Beispielen ist nicht verlässlich gesichert, dass die Kühlkette eingehalten wurde, dass alle verwendeten Zutaten auch bekannt sind (Allergie) oder dass bei der Zubereitung die erforderliche Hygiene eingehalten wurde.

“Die sollen sich nicht so haben, da passiert schon nichts” mag sich jetzt mancher denken…

Passiert aber doch etwas – und wer kann das schon mit Sicherheit ausschließen – wird sich der Kita-Träger im besten Fall unangenehmen Fragen ausgesetzt sehen, im schlimmsten Fall mit Schadensersatzforderungen, einem Verfahren der Lebensmittelaufsicht und / oder Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung (wenn nicht noch mehr).

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Denn der Kindergarten steht in den meisten Fällen für das zur Verfügung gestellte Essen in der Verantwortung.

Erst recht wenn – sei es auch nur für kurze Zeit –  die Lebensmittel in die Verantwortungssphäre der Kita  gelangt sind; zum Beispiel wenn der Geburtstagskuchen dem Erzieher-Team zum späteren Verteilen nach dem Morgenkreis etc. überreicht worden ist oder die Küche beim Kita-Sommerfest zum kurzzeitigen “Parken” der ganzen Leckereien benutzt wurde.

Was im Einzelnen alles aus Sicht der Lebensmittelaufsicht zu beachten ist, würde hier den Platz sprengen. Es gibt aber oftmals Brochüren oder Infoblätter, die bezogen werden können. Natürlich beraten wir auch hierzu.

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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Kita-Sommerfeste und die Lebensmittelaufsicht
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