Bei der Wahl des Kita-Namens die Markenrechte anderer nicht vergessen! Am besten vorher prüfen (lassen)…

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Kinderladen „Biene …“? Kita „Die Schlü…“ oder Hort „Pum…ls Freunde“?

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Ohne damit Assoziationen hervorrufen zu wollen – aber auch der Name einer Kita, eines Kinderladens oder Horts kann abgemahnt werden, wenn hierdurch das Markenrecht verletzt sein sollte.

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Also aufpassen bei Kita-, Gruppen- oder Hort-Namen, die sich zu sehr an bekannte Zeichentrick-, Comic- oder Kinderbüchernamen anlehnen – ansonsten kann es unter Umständen passieren, dass vom Markeninhaber eine unangenehme und meist auch kostspielige Abmahnung auf Unterlassung der Nutzung des Markennamens oder der Bezeichnung in der Post liegt.

Daher bitte bei der Wahl des Kita-Namens besser besonders kreativ sein und gegebenenfalls eine Markenrecherche beim Patent- und Markenamt durchführen. 

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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#30SekKitarecht Folge 47 – Abmahnung wegen Kita-Name?
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