Achtung: Fehlender oder mieser Passwortschutz kann üble Folgen haben!
Folgender Fall wurde uns gestern berichtet:
Es ging um einen Kindergarten-Träger, der seine Rechnungen für Elternbeiträge per E-Mail an die Eltern verschickte. So weit, so gut.
Dann aber passierte etwas, was nicht so gut war.
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Denn leider konnten sich Hacker aufgrund eines sehr mangelhaften Passwortschutzes Zugang zum Rechner der Kita und zum E-Mail-Postfach verschaffen.
Der nächste Schritt war dann sogar noch einfacher zumindest für den oder die Hacker:
Die Eltern wurden über die im Adressbuch hinterlegten E-Mail-Adressen über einen angeblichen Wechsel der Bank und damit Änderung der Kontodaten des Kita-Trägers informiert.
Und – man ahnt es schon: Ab sofort sollten die Rechnungen nur noch auf das neue Konto beglichen werden.
Das weitere Geschehen war natürlich absehbar.
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Das Ganze fiel dann auch erst auf, als im Folgemonat keine einzige Rechnung bezahlt wurde und Mahnungen an die Eltern gingen. Zu der Zeit war das Empfängerkonto natürlich leer… und der Bösewicht auf Nimmerwiedersehen verschwunden.
Der Kita und den Eltern tat die Nachlässigkeit bei der Datensicherheit also ziemlich weh.
Immerhin waren in diesem Fall aber keine Kinder betroffen. Eine Strategie zur Datensicherheit, insbesondere ein vernünftiger Passwortschutz hätten hier das Schlimmste einfach verhindern können.
von Rechtsanwältin Nele Trenner
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