Bei einem Kita- oder Hort-Trägerwechsel wird zumeist ein entsprechender Übernahmevertrag geschlossen – dort sollte aber auch ein Wettbewerbsverbot geregelt sein!
Ein Träger verkauft oder überträgt sonstwie eine Einrichtung auf einen anderen Träger.
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Ein entsprechender Vertrag wird ausgehandelt und die Einzelheiten werden festgelegt. Aber ist auch ein bedacht worden, was gelten soll, sollte es sich der übertragende Träger in ein paar Monaten anders überlegen und in der Nachbarschaft eine schicke neue Einrichtung aufmachen wollen?
Hier könnte eine Wettbewerbsklausel im Sinne eines Wettbewerbsverbots hilfreich sein und die entsprechende Klarheit schaffen!
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von Rechtsanwalt Holger Klaus
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