Müssen sich Kita, Kindergarten oder Hort wegen angeblichen Kinderlärms Sorgen machen?
Der Nachbar muss nicht unbedingt der gute Freund der Einrichtung sein.
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Schon gar nicht wird das der Fall sein, wenn er gerne vom „unzumutbaren Kinderlärm“ lamentiert oder ein gar garstiges „Ruhe jetzt!“ aus seinem Fenster brüllt und mit dem Anwalt droht.
Müssen sich in einem solchen Fall Kita-Träger, Kita-Leitung oder Erzieher besondere Sorgen machen? Zum Beispiel im Hinblick auf den Vermieter / Verpächter und das Mietverhältnis / Pachtverhältnis oder dass das Kitagelände bzw. der Kita-Garten mittags nicht mehr genutzt werden darf?
Wir denken in den allermeisten Fällen nicht und erklären in unserem Videobeitrag auch warum.
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von Rechtsanwalt Holger Klaus
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