Keine leicht zugänglichen Ratten- oder Giftköder in Kita, Kindergarten oder Hort!

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Vor kurzem hat ein Fall aus NRW aufhorchen lassen.

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Denn dort mussten Kita-Kinder im Krankenhaus behandelt werden, die im Kindergarten mit einem Rattengiftköder in Berührung gekommen sind.

Das gibt uns den Anlass noch einmal eindringlich auf die diesbezüglichen Gefahren hinzuweisen und ebenso daran zu erinnern, dass zur Aufsichtspflicht auch gehört, sicherzustellen, dass nicht unmittelbar am Kita-Gelände solche Köder ausgelegt sind.

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Denn das Kinder erfinderisch auch durch einen etwaigen Kitazaun nach spannenden Gegenstände „angeln“ sollte mit in Betracht gezogen werden.  Die Aufsichtspflicht für Erzieher endet daher nicht immer unbedingt am Zaun des Kindergartens!

Auch muss gegebenenfalls auf eifrige Nachbarn (oder deren Hausmeister) eingewirkt werden, um sicherzustellen, dass im unmittelbaren Umfeld einer Kita oder eines Horts solche gefährlichen Chemikalien bei Schädlingsbefall nicht eingesetzt werden. 

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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#30SekKitarecht Folge 80 – Rattengift auf Kita-Gelände?
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