Aufgaben und Verantwortung von Kita-Leiterinnen und Kita-Leitern

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Eine ganz allgemeine Frage, die gar nicht so einfach – und vor allem knapp – zu beantworten ist.

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Nämlich: Was sind die Aufgaben und Verantwortungsbereiche einer Kitaleitung?

Über das Thema könnte man ein Buch schreiben (machen wir nach unserem anderen Buch vielleicht auch irgendwann…). Aber ganz hilfreich ist bereits auch ein Blick in die Bildungsprogramme der Länder. So hat sich zum Beispiel das Berliner Bildungsprogramm auf Seite 172 mit den Aufgaben einer Kitaleitung auseinandergesetzt. 

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Darin wird u.a. – und garantiert nicht abschließend – festgehalten,

1. dass die Kita-Leitung die Gesamtverantwortung für die pädagogische Arbeit trägt. Ebenso ist eine Kita-Leitung für die ganze Organisation des Kindergartens oder des Kinderladens verantwortlich. Auch wenn eine Einrichtung mit flachen Hierarchien ausgestaltet oder sich gar als basisdemokratisch versteht, soll jemand ‚den Hut aufhaben‘, um bei Missständen eben herangezogen werden können und 

2. dass die Kitaleitung den Träger vertritt und

3. dass die Kitaleitung die „fachlichen Impulse“ setzt und die Beschäftigten der Einrichtung anleitet.

Dabei darf eine Kita-Leitung die Aufgaben natürlich auch fachliche geeignete Personen delegieren (wobei es mit dem reinen Delegieren natürlich nicht getan ist, die Verpflichtung zur Kontrolle und zur Begleitung bleibt erhalten).

Weiter regelt das Berliner Bildungsprogramm somit zum Beispiel, 

4. dass eine Kita-Leitung für „den fortlaufenden Qualitätsentwicklungsprozess“ (u.a. durch Evaluation) verantwortlich ist. Stillstand soll es nämlich nicht geben. So wie sich jeden Tag die Welt weiterdreht, ändern sich auch die Anforderungen. Und weiter

5. dass eine Kita-Leitung teamorientiert, klar und wertschätzend mit den Erziehern die täglichen Aufgaben angeht und die Erzieher in Entscheidungen mit einbezieht. Die Alleinherrscher in Büro, die „durchregieren“ und ein „alles tanzt nach meiner Pfeife“ vom Erzieherteam einfordern, soll es es zumindest nach den Vorstellungen des (für Berliner Einrichtungen) verbindlichen Berliner Bildungsprogramms nicht mehr geben.

Schlagwörter wie „demokratische Teilhabe“, „Partizipation“ und „Kooperation“ werden daher auch ausdrücklich im Berliner Bildungsprogramm genannt. Gleichwohl wird festgelegt,

6. dass die Kita-Leitung weiter die fachliche Vorgesetzte der in Einrichtung beschäftigten Fachkräfte ist.

Aber eben eine vorgesetzte Person, die sich dem Teamgedanken verpflichten und die Eigeninitiative der Erzieher eher unterstützen als unterbinden soll. Weitere, sehr lesenswerte Einzelheiten finden sich im Berliner Bildungsprogramm; dort u.a. auf Seite 172, wobei natürlich das gesamte Programm auch für Kitaleitungen gilt.

von Rechtsanwalt Holger Klaus  [Mehr…]

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