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bewertungen

Arztportale kennt jeder und die meisten nutzen sie auch. Weit weniger bekannt sind derzeit noch Seiten, die sich mit Bewertungen von Kitas hervortun möchten.

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Doch was müssen

  • Eltern, die ihre Kita bewerten wollen,
  • Kitas, die sich falsch bewertet fühlen
  • und die Portale, die die Nutzerinhalte für mehr Reichweite nutzen,

eigentlich beachten?

Dies wollen wir in loser Reihenfolge mit künftigen Beiträgen – erkennbar am Beitragsbild – näher beleuchten.

Wichtig ist zunächst einmal, dass sich eine Kita wohl nicht dagegen wehren kann, in einem Bewertungsportal mit ihren Basisdaten ohne ihr Wissen aufgenommen zu werden. Dies hat – wiederum für Arztbewertungsportale – der Bundesgerichtshof im September 2014 (VI ZR 358/13) entschieden.

Die Interessen des dortigen Klägers am Ausschluss der Erhebung, Speicherung oder Veränderung der Daten überwögen die Interessen des Portalbetreibers und der Nutzer nicht. Im Übrigen habe im vom BGH entschiedenen Fall der Portalbetreiber ausreichend Kontrollmechanismen installiert, um die schutzwürdigen Interessen des Klägers zu wahren. Dazu gehörte die verpflichtende Angabe einer verifizierbaren E-Mail-Adresse bei Abgabe einer Bewertung, so dass Rückfragen durch den Portalbetreiber möglich sind. Darüber hinaus bot der Portalbetreiber diverse Möglichkeiten zur schnellen Kontaktaufnahme an, um sich gegen diffamierende oder schlicht falsche Bewertungen zu wehren.

Auch Kitas müssen sich – insbesondere in Ballungszentren – dem Wettbewerb stellen, denn Eltern informieren sich immer umfassender, bevor sie einen Betreuungsvertrag abschließen.

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Für die Eltern, die auf einer Bewertungsplattform ihre Kita bewerten, streitet natürlich die Meinungsfreiheit. Eltern dürfen jedoch – trotz Meinungsfreiheit – keine falschen Tatsachen äußern oder Schmähkritiken hinterlassen.

Kitas hingegen sollten sich tunlichst von Fakebewertungen fernhalten. Denn die positive Bewertung der eigenen Kita ist wettbewerbsrechtlich höchst brisant.

Der Portalbetreiber tut gut daran, regelmäßig die Bewertungen auf Rechtsverstöße hin zu überprüfen, spätestens bei entsprechendem Hinweis des Betroffenen. Außerdem muss er seine Nutzer selbstverständlich dazu anhalten, „echte“ Meinungen/Tatsachen kundzutun.

Im zweiten Beitrag wird es darum gehen, was man als Kita gegen schlechte, falsche oder beleidigende Bewertungen tun kann. Der dritte Teil wird beleuchten, was das Portal tun muss und wie man schlechte Bewertungen von vornherein verhindern kann.

von Rechtsanwältin Nele Trenner

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Kitabewertung im Internet – was ist erlaubt?
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