Irgendwie passen die Sonntagsreden so gar nicht mit der gefühlten Realität zusammen  

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Frühkindliche Bildung stärken, die Kita-Qualität verbessern, den Erzieherberuf aufwerten, mehr pädagogisch wertvolle Zeit pro Kind und so weiter und sofort…

Kaum ein Parteiprogramm, kaum ein Grußwort eines Politikers, kaum ein Vortrag auf einem Kongress ohne solche oder sehr ähnliche Formulierungen. Und das seit Jahren bzw., um  das Lied von den „Rädern vom Bus“ zu bemühen, stundenlang.

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Und nun die gefühlte Realität:

Zur Zeit werden Überbelegungen durch die Aufsichtsbehörden genehmigt, wie man es sich noch vor einem halben Jahr nie hätte vorstellen können. Überbelegungen über die Platzanzahl laut Betriebsgenehmigung bedeuten jedoch mehr Kita-Kinder bei gleichbleibender Erzieheranzahl und mehr Kinder pro gleichbleibender Einrichtungsfläche. Es wird also voller und enger.

Oder der Trend, dass plötzlich auch „Fachfremde“ vermehrt in der Kinderbetreuung eingesetzt werden dürfen. Zum Beispiel Logopäden, Sozialarbeiter, Physiotherapeuten oder Hebammen als Erzieher wie in Baden-Württemberg [Link].  

Nichts gegen den einzelnen Quereinsteiger in Kita, Kindergarten oder Hort, der/die sicherlich engagierte, tolle Arbeit macht. Aber ist das wirklich die strategischstrukturelle Lösung, um die Qualität der frühkindlichen Bildung zu verbessern? Leise Zweifel dürfen angebracht sein.

In dieses Bild passt auch der jüngste Vorstoß der GEW in Sachsen-Anhalt: 

Denn dort fordert die GEW [Link] eine verkürzte Ausbildungszeit für Erzieher – natürlich nicht ohne den obligatorischen Zusatz, selbstredend nicht an der Qualität sparen zu wollen. Gemäß der alten (marktwirtschaftlichen) Glücksformel „mehr in weniger weniger Zeit“.  Ob die Qualität der frühkindlichen Bildung dadurch wirklich besser wird?

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Oder die eher schmale Verbesserung der Erzieherbezahlung nach dem Tarifkonflikt im Sommer 2015. Sollte das die immer wieder beschworene Aufwertung der Erziehertätigkeit und -Ausbildung sein? Wirklich?

Zur Erinnerung:

Das Kinderförderungsgesetz (KiföG), dass die entsprechenden Regelungen zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in das SGB VIII hat einfließen lassen, ist am 16. Dezember 2008 in Kraft getreten und sollte

„den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes beschleunigen und den Eltern echte Wahlmöglichkeiten eröffnen“,

so die eigenen Angaben des Bundesfamilienministeriums auf der eigenen Webseite bereits im Jahr 2010.

Seitdem ist viel Zeit vergangen, die mancherorts besser, mancherorts – drücken wir es höflich aus – eher semi-optimal genutzt worden ist.

Und wohin geht der Trend? Gefühlt, siehe oben.

von Rechtsanwalt Holger Klaus  [Mehr…]

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Frühkindliche Bildung verbessern oder Kita-„light“?
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