Wenn die Tariflohnerhöhung nicht mit der Finanzierung mithält
Folgen der Tariferhöhung für Erzieher – Kitas droht die Schließung. Der WDR berichtet aktuell darüber [Link (update: Link leider nicht mehr verfügbar)]. Auch wenn es bisher recht wenige Träger zu betreffen scheint, ist es doch etwas, vor dem wir seit längerer Zeit gewarnt haben.
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Um es aber gleich klar zu stellen:
Jedem Erzieher sei seine tarifliche Lohnerhöhung von Herzen gegönnt. In Anbetracht der Arbeit und der damit verbundenen Verantwortung ist es insbesondere auf den unteren Einkommensstufen noch zu wenig. Aber es ist halt für Träger durchaus riskant, einfach individualrechtlich im Arbeitsvertrag die dynamische Geltung eines Tarifvertrages zu vereinbaren oder dieses (leider einfach nicht aus der Welt zu bekommende) „in Anlehnung an den Tarifvertrag“ zu benutzen, wenn schon ansonsten das fiskalische Gerüst eher ‚auf Kante genäht‘ ist.
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Selbst wenn es nicht die Lohnerhöhung einmal sein sollte, die einem Träger Probleme bereitet, so ist es nach unserer Erfahrung viel öfter der tariflich vorgesehene Urlaubsanspruch.
Denn tarifvertraglich übersteigt der Urlaubsanspruch den gesetzlichen Mindestanspruch doch beträchtlich. Und wenn es hier nach harten Tarifverhandlungen ab und an einen „Nachschlag“ gibt, kann das insbesondere kleinere Kita- oder Hort-Träger durchaus unter Druck setzen.
Daher sollte sich ein freier Träger stets gut überlegen, ob er das Wagnis einer dynamischen Verweisung auf einen Tarifvertrag wirklich eingehen möchte. Denn er begibt sich damit in die Hand der Tarifvertragsparteien ohne selbst Einfluss nehmen zu können.
von Rechtsanwalt Holger Klaus [Mehr…]
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