Ist die Feuerwehrzufahrt / der Rettungsweg JEDERZEIT benutzbar?
Ein Träger bzw. eine Kitaleitung ist im Rahmen der Organisationsverantwortung für den Brandschutz verantwortlich.
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Wird hier „sehendes Auges“ ein Risiko eingegangen bzw. ein unzureichender oder gar fehlerhafter Zustand, so fällt dies im Fall der Fälle unmittelbar auf dem Träger und die Kitaleitung zurück! Daher sollte jeder Träger aber auch jede Leitung „vor Ort“ prüfen:
Ist an der Kita die Feuerwehrzufahrt / der Rettungsweg hinreichend gekennzeichnet?
Der Weg ggf. durch den Kita-Garten auch für schwere Löschfahrzeuge tragfähig?
Ist der Weg wirklich JEDERZEIT benutzbar …oder etwa durch Mülltonnen, angekettete Fahrräder oder Kinderwagen oder gar parkende Autos versperrt?
Gibt es hier Nachlässigkeiten, so wird man im Unglücksfall ein Organisationsverschulden zu prüfen und gegebenenfalls auch eine Haftung zu bejahen haben.
Daher: Beim Brandschutz bitte keine Abstriche machen und niemals „ein Auge zudrücken“!
Mehr dazu wird es auch in unserer Kolumne in der „klein & groß“ in der Novemberausgabe 2016 geben.
von Rechtsanwalt Holger Klaus [Mehr…]
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