Während einer „Krankschreibung“ kann gekündigt werden, nicht aber unbedingt zugleich auch gespart…

pic_holger_klein

Kann man gekündigt werden, wenn man krank geschrieben ist?

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

So oder so ähnlich werden wir häufig in unseren Veranstaltungen zum Kitarecht / Arbeitsrecht für Erzieher gefragt. 

Der Vollständigkeit halber: Ja, das geht, beziehungsweise „verbietet“ eine Krankschreibung nicht per se den Ausspruch einer Kündigung durch einen Kita-, Kindergarten- oder Hort-Träger. Ob ansonsten wirksam gekündigt werden kann, soll an dieser Stelle aber nicht weiter untersucht werden.

Allerdings:

„Sparen“ wird ein Träger hierdurch im Einzelfall nicht unbedingt. 

Denn kündigt ein Träger aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit / Krankheit eines Erziehers, so bleibt er zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet, § 8 EntFG.

Dieser besagt:

§ 8 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

(1) Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit kündigt. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Grunde kündigt, der den Arbeitnehmer zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt.

(2) Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeit nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, ohne daß es einer Kündigung bedarf, oder infolge einer Kündigung aus anderen als den in Absatz 1 bezeichneten Gründen, so endet der Anspruch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

> Lesen Sie, was andere über uns sagen! <

Ein Träger als Arbeitgeber kann also auch während der „Krankschreibung“ kündigen.

Ist diese Erkrankung aber zugleich der Anlass (was nicht unbedingt zugleich der Kündigungsgrund sein muss), kommt er allerdings nicht um die weitere Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – auch über den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses hinaus – herum.

 von Rechtsanwalt Holger Klaus   [Mehr…]

balken_blau2

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

pic_holger_klein_mail

Folgen Sie uns bei:
social_header

Wenn einem Erzieher aus Anlass einer Erkrankung gekündigt wird…