Bedenken des Jugendamts gegen die Betriebserlaubnis einer Kita aufgrund der gewissen „Vorgeschichte“ der Räumlichkeiten. Ein Verwaltungsgericht musste entscheiden…

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Das Jugendamt war offensichtlich strikt dagegen und verweigerte für die Räumlichkeiten die Betriebserlaubnis zum Betrieb einer Kindertagesstätte.

Grund: Die Räumlichkeiten wurden früher einmal als Bordell benutzt und seien somit für den Betrieb einer Kita oder Tagespflege zum Wohl der Kinder ungeeignet.

Gegen diese Verweigerungshaltung des Jugendamtes wurde das Verwaltungsgericht angerufen, das interessante Ausführungen zu solchen Bedenken machte, die sicherlich auch für andere Fallgestaltungen bei einem Antrag auf Betriebserlaubnis für Krippe, Kindergarten oder Hort hilfreich sein können.

Mehr dazu in unserem Erklärvideo oben.

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von Rechtsanwalt Holger Klaus   [Mehr…]

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#Kitarechtler.de Folge 128: Kita oder Tagespflege im ehemaligen Bordell / Puff?