Muss mir mein Arbeitgeber den Inhalt eines Personalgesprächs vorher mitteilen? 

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„Worum geht es denn?“, fragt die Erzieherin oder der Erzieher.

„Das Besprechen wir dann in Ruhe.“, antwortet die Kitaleitung oder die Geschäftsführung.

„Ich würde schon gerne wissen, worum es geht!“, besteht der Arbeitnehmer auf die Beantwortung seiner Frage.

„Das wirst du schon noch sehen. Aber nicht jetzt.“, ist die Antwort.

Und nun? 

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Muss der Inhalt eines Personalgesprächs einer Erzieherin oder eines Erziehers vorab durch den Träger als Arbeitgeber mit geteilt werden? Oder darf sich ein Arbeitgeber hier durch das Vorhalten eines gewissen „Überraschungseffekts“ einen Vorteil verschaffen? Muss ich als Erzieher zum Personalgespräch?

Wir haben uns hierzu in unserem Erklärvideo oben einmal mit der rechtlichen Situation auseinandergesetzt.

von Rechtsanwalt Holger Klaus   [Mehr…]

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#Kitarechtler.de Folge 127: Inhalt eines Personalgesprächs dem Erzieher vorab mitteilen?