Vorsicht bei Regelung im Erzieher-Abwicklungsvertrag à la Klageverzicht gegen „gutes“ Zeugnis!
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Jedes Arbeitsverhältnis endet einmal. Und dann gibt es die durchaus häufig geübte Praxis, das getrennte-Wege-gehen für beide Seiten so einvernehmlich wie möglich zu regeln – auch im Kita-, Kindergarten- oder Hort-Bereich verhält es sich nicht anders.
Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden.
Allerdings: Es gibt manche Regelungen, die nur auf den ersten Blick als „fair“ erscheinen. Auf den zweiten Blick dagegen nicht mehr so sehr. Beispielhaft sei hier der „Deal“ des Klageverzichts im Tausch gegen ein „gutes“ Zeugnis in einem Abwicklungsvertrag nach Ausspruch einer Kündigung gegenüber einem Erzieher genannt.
Denn eine solche Vereinbarung kann unter Umständen den Erzieher als Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen – mit der Folge, dass dem Träger als Arbeitgeber womöglich nicht mehr viel von seiner Vertragsregelung übrig bleibt.
Warum das so sein kann erklären wir in unserem Youtube-Video oben.
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von Rechtsanwalt Holger Klaus [Mehr…]
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