Nicht nur Wegducken und die Kitaaufsicht als Gegner sehen, sondern auch als Fachberatung!
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Dass die Aufsichtsbehörden über Kita, Kindergarten oder Hort auch und gerade eine Beratungsfunktion haben, gerät bei Trägern oder Kitaleitungen manchmal in Vergessenheit. Dabei kann gerade die frühzeitige Einbindung der Kitaaufsicht vieles vereinfachen.
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Und die Beratungsfunktion ist ja sogar gesetzlich verpflichtend vorgegeben! Denn die Norm, die die Betriebserlaubnis regelt, § 45 SGB VIII, statuiert zusätzlich weiter unten in Absatz 6:
(6) Sind in einer Einrichtung Mängel festgestellt worden, so soll die zuständige Behörde zunächst den Träger der Einrichtung über die Möglichkeiten zur Beseitigung der Mängel beraten. (…)
Also warum das nicht vermehrt nutzen?
Und natürlich muss auch nicht unbedingt erst abgewartet werden, bis sich Mängel einstellen oder gar durch die Kitaaufsicht festgestellt werden. Auch präventiv im Vorfeld kann durchaus der Rat und die Abstimmung gesucht werden. Wenn erforderlich, kann man sich ja dann immer noch streiten…
Mehr darüber in unserem neuesten Kitarechtler-Podcast!
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