Eine Impfpflicht gibt es nicht. Aber dürfen freie Träger trotzdem selbst bestimmen, ob sie Kinder ohne ausreichenden Impfschutz nicht aufnehmen?

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Es ist ein heißes Thema, keine Frage.

Aber die Frage, ob ein Kind geimpft wird oder nicht, sollte in erster Linie allein die Eltern beschäftigen.

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Und daher verwundert es etwas, wenn in Berlin den Kita-Trägern versucht wird vorzugeben, dass sie die Aufnahme eines Kindes nicht davon abhängig machen dürfen, ob ein Kind geimpft ist oder nicht.

Es ist in diesem Zusammenhang insbesondere erstaunlich, mit welcher Überzeugung die Senatsverwaltung die alleinige Deutungshoheit über Gesetze und den öffentlich-rechtlichen Rahmenvertrag für sich beansprucht. Am Ende ist und bleibt es jedoch nur eine Rechtsauffassung, die gegebenenfalls von einem Gericht bestätigt oder verworfen wird.

Das gilt natürlich auch für uns. Auch wir können zu dieser Thematik nur unsere Rechtsauffassung anbieten. 

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Aber die Auffassung der Senatsverwaltung, alle Kindergarten-Träger in Berlin zur unbedingten Aufnahme auch gänzlich ungeimpfter Kinder zu verpflichten, würde einen tiefen Einschnitt in grundgesetzlich geschützte Positionen der Träger bedeuten. Denn Vertragsfreiheit und Berufsfreiheit wären betroffen. Auch würde am Konzept der freien Jugendhilfe gerüttelt werden. Das geht zwar, allerdings eben nicht grenzenlos und schon gar nicht ohne gewichtige Gründe, die wir vorliegend so nicht sehen. 

Im Gegenteil sehen wir überragend wichtige Gründe gerade für die Nichtaufnahme absichtlich nicht geimpfter Kinder – so es denn ein Kita-Träger will.

Denn dieser ist primär dem Schutz der bereits (!) betreuten Kinder und bereits (!) beschäftigten Erziehern etc. verpflichtet.

Auch Gesetz und RVTag stehen dem bei genauer Begutachtung nicht entgegen:

23 Abs.4 KitaFöG:

In die Leistungsvereinbarung ist die grundsätzliche Verpflichtung des Trägers aufzunehmen, jeden Leistungsberechtigten im Rahmen seines Leistungsangebots, seiner Konzeption und seiner angebotenen Platzzahl aufzunehmen und zu fördern.

und

1 Abs.5 RVTag

Die Träger der freien Jugendhilfe sind grundsätzlich bereit, ihre Tageseinrichtungen langfristig für die Förderung von Kindern bereitzustellen und Einrichtungen aus der städtischen Verantwortung zu übernehmen. Sie tragen in partnerschaftlicher Weise dazu bei, das Land Berlin in die Lage zu versetzen, die Gewährleistungsverpflichtung nach § 79 SGB VIII zu erfüllen und im Rahmen ihrer Konzeption und angebotenen Plätze jeden Leistungsberechtigten aufzunehmen und zu fördern (§ 23 Abs. 4 KitaFöG).

Und siehe da:

Es besteht überhaupt nur die „grundsätzliche“ Verpflichtung zur Aufnahme aller Kinder, was ein rechtlicher Begriff ist, der gerade nicht bedeutet, dass stets und immer so zu handeln sei. Im Gegenteil: es kann vielfältige Ausnahmen geben.

Und diese Ausnahmen werden praktischerweise auch gleich im Gesetz benannt: Leistungsangebot, Konzeption und Platzzahl.

Die Platzzahl hilft hier nicht weiter. Wohl aber „Leistungsangebot“ und (nicht unbedingt pädagogische, das ist durchaus wichtig!) die „Konzeption“.

Und wenn es zum Leistungsangebot und zur Konzeption eines Trägers gehört, auf einen Impfschutz zu bestehen, wird man wohl sagen müssen, dass dann eine Ablehnung möglich ist.

Es handelt sich u.E. auch nicht um eine Frage der Inklusion im engeren Sinne, denn es ist die freie – übrigens nicht pädagogische! – Entscheidung von Eltern, ihr Kind nicht zu impfen. 

Daran ändert unseres Erachtens auch nicht der sonst so wichtige Gedanke der Partizipation. Denn dieser Gedanke, bzw. diese Vorgabe gilt auch nicht grenzenlos.

Dem gegenüber steht die Wahl von Eltern, ihren Kindern Impfschutz zu verschaffen. Auch diese Wahl gilt es zu schützen und insbesondere zu respektieren. 

Schlussendlich:

Gerade in Kitas werden bei den Bring- und Abholsituationen die kleinen Geschwisterkinder mitgebracht, die aufgrund ihres Alters noch nicht geimpft werden können. Gerade deshalb kann es unseres Erachtens sehr wohl zum Leistungskonzept eines Trägers gehören, diesen Eltern zumindest eine gewisse Sicherheit zu vermitteln, in dem auf den Impfschutz der bereits betreuten Kinder geachtet wird und bewusst ungeimpfte Kinder nicht aufgenommen werden.

Als mp3-Datei für unterwegs speichern – siehe „Download“ oben beim Player!

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Music Credits: http://www.freesfx.co.uk/

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Kitarechtler Podcast #47: Dürfen Kitas in Berlin ungeimpfte Kinder ablehnen?
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