„Ich geh mal kurz draußen nach meinem Rad / Auto / Hund schauen, denn es soll doch gleich stark regnen“ – ein Fall für die Unfallkasse?

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Kommt Ihnen der obige Satz bekannt vor?

Wir denken schon. Denn natürlich wird es immer mal wieder kurze Unterbrechungen der Arbeit geben, um „mal schnell“ irgendwo nach den privaten Belangen zu sehen.

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Sei es das Auto des Erziehers draußen vor der Kita, wenn Unsicherheit besteht, ob wirklich das Fenster richtig zugemacht wurde. Oder wenn schnell das Fahrrad irgendwo untergestellt werden soll, damit der Sattel nicht nass wird. Gleiches gilt natürlich auch, wenn man – natürlich in Absprache mit den Kollegen – mal nach draußen verschwindet, um ein kurzes, aber immens wichtiges Telefonat zu führen.

Was gilt aber, wenn just in diesem Augenblick vor oder auch in der Krippe, vor oder in dem Kindergarten oder Hort es zu einem Unfall mit einer Verletzung oder einem sonstigem Personenschaden kommt? Zum Beispiel weil man ausrutscht, sich etwas prellt oder ein Ast auf den Kopf fällt?

Gilt dies dann als Arbeitsunfall oder gar Wegeunfall eines Erziehers oder eines sonstigen Träger-Beschäftigten mit der Folge, dass die gesetzliche Unfallversicherung den Versicherungsfall feststellen wird?

Oder ist das etwa nicht durch die Unfallkasse abgesichert?

Ein Gericht in Baden-Württemberg hatte sich unlängst sich mit einer solchen Frage zu befassen gehabt. Und auch der dieser Entscheidung zugrunde liegende Fall ist dafür sehr illustrativ.

Darüber reden wir in Folge 61 unseres Kitarechtler.de-Podcasts.

Als mp3-Datei für unterwegs speichern – siehe „Download“ oben beim Player!

Alle unsere Podcasts im Überblick -> hier <-

Music Credits: http://www.freesfx.co.uk/

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Kitarechtler Podcast #61: Kein Schutz der Unfallkasse bei kurzer Arbeitsunterbrechung?
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