Kann Eltern der Betreuungsvertrag gekündigt werden, wenn sie berechtigt Kritik äußern?

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Gerade geht ein Fall aus dem Saalekreis durch die Presse, der durchaus Potential für ein Aufmerken hat. Denn in einer vergleichsweisen kleinen Gemeinde ist einer Mutter eines Kindes der Kitaplatz in einer kommunalen Kindertagesstätte gekündigt worden. 

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Warum?

Nun, weil die Mama sich darüber beschwert hat, dass bei einem Ausflug der Kinder mit verschiedenen Autos der Transport ohne geeignete Kindersitze erfolgt ist. Außerdem fuhr wohl nicht in jedem Auto ein Erzieher mit, so dass die Kinder mit den Fahrern während der Fahrt teilweise allein waren. Insofern war also das Thema der richtigen Umsetzung der Aufsichtspflicht stark im Fokus.

Dass dies insgesamt so passiert ist, war dabei unstreitig und musste auch vom Bürgermeister so eingestanden werden.

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Es gab sodann, so ist den Berichten zu entnehmen, zu diesem Thema zwar noch Gespräche, allerdings anscheinend nicht für alle Seiten mit einem befriedigenden Ergebnis. Im Gegenteil, so behauptet die Mutter, sei es offenbar wichtiger gewesen, dass von der problematischen Umsetzung des Kita-Ausfluges nichts nach außen dringen sollte. 

Schlussendlich erfolgte die Kündigung des Kitaplatzes durch den Träger, was natürlich die Mutter als auch die Elternvertreterin (die praktischerweise auch gleich eine Kündigung bekam) erzürnte. Und natürlich kommt in diesem Zusammenhang die Frage auf, ob dass eine Kündigung des Betreuungsvertrages überhaupt möglich, d.h. rechtlich zulässig ist. Oder ob es hier nicht berechtigte Interessen der Eltern gegeben haben, die einer Kündigung entgegenstehen…

Schwieriges Thema. Aber darüber reden wir in Folge 66 unseres Podcasts rund um die Themen in Krippe, Kindergarten und Hort.

Als mp3-Datei für unterwegs speichern – siehe „Download“ oben beim Player!

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Music Credits: http://www.freesfx.co.uk/

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Kitarechtler Podcast #66: Kita-Kündigung wegen Elternbeschwerde?