Darf es eine „geheime“ oder zweite (Neben-) Personalakte für Erzieher in Krippe, Kindergarten oder Hort beim Träger geben?
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In einer Personalakte beim Kita-Träger werden die relevanten Unterlagen des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt. So weit, so klar.
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Aber was gehört in eine Personalakte im Einzelnen? Und darf ein*e Erzieher*in nach seinem Belieben – und vor allem beliebig oft – Einsicht in die Personalakte nehmen?
Was gilt aber, wenn eine Personalakte im entfernten Trägerbüro vorhanden ist und eine zweite „Sammlung“ von Unterlagen betreffend das Arbeitsverhältnis zusätzlich im kleinen Büro der Kitaleitung in der Einrichtung selber?
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Wenn es also zu einer gewollten („geheim“) oder auch nur ungewollten „Verteilung“ von Unterlagen und Aufzeichnungen an zwei unterschiedlichen Orten gekommen ist? Was ist dann die Personalakte? Und in was hat ein*e Erzieher*in als Arbeitnehmer*in somit Anspruch auf Einsicht?
Darüber unterhalten wir uns in Folge 77 unserer Kitarechtler.de-Podcast-Reihe rund um alle Fragen zum Kindergartenrecht!
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Music Credits: http://www.freesfx.co.uk/
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