Sollte es schriftlich geregelt werden, wenn in Krippe oder Kita ein Gastkind (Geschwisterkind) kurz betreut wird? Und wenn ja, wie?

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Ein Gastkind für ein Reinschnuppern oder ein Hospitieren ist schnell aufgenommen.

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Auch ehemalige Kitakinder, die in den Ferien von der Grundschule noch einmal in ihren Kindergarten zurückkommen, sind häufig gerne gesehen. Vor allem, wenn sie als Geschwisterkind für ein jüngeres Schwesterchen oder Brüderchen den Kita-Alltag noch einmal begleiten.

Aber sollte das nicht auch irgendwie rechtlich geregelt werden?

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Bei einem Geschwisterkind, das noch einmal für einen Tag oder ein paar Tage zurückkommt, wird man noch am ehesten davon ausgehen können, dass sowohl das Kind als auch dessen Eltern wissen, was in der Kita alles wechselseitig erwartet wird.

Aber wie sieht es bei einem völlig unbekannten, neuen Gastkind und seinen Eltern aus?

Hat hier wirklich eine Verständigung darüber stattgefunden, dass die Aufnahme in Krippe oder Kita erst einmal nur zeitlich begrenzt erfolgen soll? Wie sieht es mit der Bezahlung pro Tag aus, wenn für Essen und Trinken und vielleicht für einen kleinen Ausflug Kosten anfallen?

Und sind die Eltern ohne schriftliche Abmachung wirklich nachweisbar darüber belehrt worden, wie es mit dem Bringen und Abholen zu funktionieren hat? Dass bei Krankheit das Kind zu Hause zu bleiben hat? 

Ob also auch für ein Gastkind ein entsprechend angepasster Betreuungsvertrag – selbst für eine solch vergleichbar kurze Betreuungszeit! – sinnvoll sein könnte, ist Thema in dieser neuesten Folge unseres Kitarechtler-Podcasts zum bequemen Hören unterwegs!

Das Video dazu gibt es hier bei Youtube (wer es lieber visuell mag).

Als mp3-Datei für unterwegs speichern – siehe „Download“ oben beim Player!

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Music Credits: http://www.freesfx.co.uk/

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Kitarechtler Podcast #78: Inhalt eines Gastkindvertrages? Schriftform?