Ist es im Rahmen der Aufsichtspflicht zulässig, wenn nur eine Person in der Kita für die Aufsicht und Beaufsichtigung der Kinder anwesend ist?
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Immer wieder ein heißes Thema in unseren Fortbildungen und Seminaren:
Wie ist es mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufsichtspflicht in Krippe oder Kindergarten, wenn nur ein Erzieher in der Einrichtung anwesend ist und eine Anzahl an Kindern zu betreuen hat. Manche Aufsichtsbehörden sehen das Thema nicht so eng, andere dagegen sind hier sehr hinterher.
Aber vor allem in den Randzeiten am Morgen und am Nachmittag ist dies auch aufgrund von Erkrankungen, Fortbildungen und Urlaub im Team mancherorts öfter der Fall.
Wie wird dies bewertet? Was gibt es zu bedenken? Welche Lösungsmöglichkeiten sind denkbar?
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von Rechtsanwalt Holger Klaus [Mehr…]
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