Wer hat das Recht am Elternabend teilzunehmen, wenn die Eltern zerstritten sind?

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Uns haben viele Fragen zum folgenden Thema erreicht:

Was sollte man als Kita-Leitung tun, wenn getrennte Eltern beide am Elternabend teilnehmen wollen aber sich dort einfach nicht vertragen? Niemand möchte auf dem Elternabend schließlich den Streit der getrennten Eltern austragen.

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Haben beide Eltern den Betreuungsvertrag unterschrieben, so dürfen rechtlich gesehen auch beide Elternteile am Elternabend teilnehmen. Allerdings kann man als Kita-Leitung auch Regeln für so einen Elternabend aufstellen. Verstößt ein Elternteil gegen diese (indem es zum Beispiel den oder die Ex-Partner*in beleidigt etc) kann die Kita-Leitung auch das Hausrecht ausüben und dieses Elternteil rauswerfen.

Geht es um ein Gespräch zwischen den beiden Elternteilen und der Kita-Leitung, in dem zum Beispiel die Entwicklung des Kindes besprochen werden soll, kann man auch für so ein Gespräch Regeln festlegen.

Schließlich haben sich beide Elternteile als Vertragspartner im Betreuungsvertrag verpflichtet und müssen nun eigentlich alles unterlassen was eine Vertragserfüllung gefährden würde. Dazu gehört auch, dass ein Gespräch über die Entwicklung des Kindes von Seiten der Eltern aus möglich gemacht werden muss.

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Kitarecht Folge 328 – Eltern in Trennung & Streit auf dem Kita-Elternabend!?