Wem gegenüber muss die Kita Auskünfte geben, wenn die Eltern eines Kindes sich trennen?

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Getrennte Eltern – das wird es in fast jeder Kita geben. Was für Pflichten ergeben sich aber für den Kita-Träger und Erzieher, wenn Eltern sich trennen bezüglich der Auskunftspflicht? Wer darf/muss wem was erzählen? Hier sind verschiedene Situationen zu unterscheiden.

Erste Situation: nur ein Elternteil hat den Betreuungsvertrag unterschrieben.

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Der Informationsanspruch der Eltern ergibt sich aus dem Betreuungsvertrag. Hat diesen nur ein Elternteil unterschrieben, so muss die Kita auch nur diesem Elternteil gegenüber Auskünfte erteilen. Daran ändert sich auch nichts, wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind, da die Kita nur aus dem Vertrag verpflichtet ist. Allerdings hat in dem Fall das Elternteil, das nicht Teil des Betreuungsvertrags geworden ist, einen Anspruch gegenüber dem anderen Elternteil auf Auskunft.

Hat also zum Beispiel nur die Mutter den Betreuungsvertrag unterschrieben und der Vater nicht, so hat der Vater einen Anspruch, von der Mutter alles zu erfahren, was die Kita an Auskünften über das gemeinsame Kind gegeben hat. Gibt die Mutter diese Information allerdings nicht weiter, so heißt das immer noch nicht, dass der Vater nun die Information von der Kita bekommen kann und darf!

Andere Situation: Beide Elternteile haben den Betreuungsvertrag unterschrieben. In diesem Fall haben beide Eltern einen Anspruch auf Auskünfte von der Kita. Allerdings wird der Kita-Träger von seiner Auskunftspflicht befreit, sobald er die Information an ein Elternteil weiter gegeben hat. Das andere Elternteil kann sich dann die Information wieder vom anderen Elternteil holen. Das hat auch den Grund, dass die Kita in der Praxis kaum dafür sorgen kann, dass beide Elternteile alle Informationen erhalten.

Für Kita-Träger empfiehlt es sich, in ihren Betreuungsverträgen eine entsprechende Klausel anzugeben, die das nochmal genau klar stellt um später Missverständnisse zu vermeiden.

Wenn die Kita sich aber nur an ein Elternteil wenden muss, an wen sollte sie sich dann im Konfliktfall wenden? Grundsätzlich kann die Kita das selber entscheiden, denn beide Eltern haben den Betreuungsvertrag unterschrieben. Allerdings geht aus dem Betreuungsvertrag auch eine Verpflichtung der Kita hervor, das Kind bestmöglich zu fördern.

Für die Kita sollte das bedeuten, dass Informationen am besten an das Elternteil zu geben sind, bei dem das Kind auch lebt. Lebt das Kind also zum Beispiel dauerhaft bei seinem Vater sind Auskünfte im Sinne des Kindes auch an diesen zu geben.

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Kitarecht Folge 327 – Wenn Eltern sich streiten – Auskunftspflichten der Kita bzw. von Erziehern?
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