Immer wieder erhalten wir die Frage, ob in einem Kündigungsschreiben für ein Arbeitsverhältnis auch der Grund für die Kündigung, also eine Begründung, angegeben werden muss. Und wie so häufig heißt die Antwort: Es kommt darauf an – auch z.B. bei einer Kündigung zwischen Erziehern und Kita-Träger.
Losgelöst davon zu betrachten ist die Frage, ob eine Kündigung eines Betreuungsvertrages eine Kündigung benötigt, um wirksam zu sein. Hier gibt es zum Teil Vorgaben in den Kita-Ländergesetzen oder die kommunalen Satzungen oder der einzelne Betreuungsvertrag gibt solches vor. Mehr dazu im Video!
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