Bereits der schlichte Verdacht (!) eines Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin, also auch einer Erzieherin oder eines Erziehers in Krippe, Kindergarten oder Hort, kann ein Arbeitsverhältnis so stark belasten, dass eine Kündigung gerechtfertigt ist! Das hat unlängst das Bundesarbeitsgericht (BAG) noch einmal klargestellt.
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Denn ist das Vertrauensverhältnis erst einmal zerrüttet, wird es unzumutbar sein, an das Arbeitsverhältnis weiter gebunden zu sein. Daher soll eine ordentliche Kündigung im Einzelfall möglich sein – auch wenn sich damit durchaus beträchtliche Ungerechtigkeiten auftun.
Denn wer tatsächlich völlig unschuldig ist, wird sich häufig dem Problem gegenüber sehen, diese „Unschuld“ auch zu beweisen. Daher wird in solchen Fällen auch nicht vornehmlich auf den Vorwurf abgestellt, sondern auf den entstandenen Verdacht, der das Arbeitsverhältnis zum Träger und das Vertrauen so stark belastet.
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