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Erzieher und Erzieherinnen die in Wohngruppen arbeiten haben einen Anspruch darauf, dass das Arbeitszeitgesetz durch den Träger beachtet wird. Eine neue Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gibt hierzu endlich Klarheit…

Allerdings enthält die Entscheidung auch durchaus Brisanz für die beliebten Kita-Übernachtungen zum Ende des Kitajahres – vor dem Übergang in die Grundschule. Denn auch hier dürfte in vielen Fällen den zwingenden Vorschriften zur (Höchst-) Arbeitszeit eines Beschäftigten nicht Genüge getan werden bzw. dürfte diese oftmals an den tatsächlichen Umständen scheitern.

Wir haben uns dazu im Video auch einmal Gedanken gemacht.

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Kita2Day I Erzieher in Wohngruppen – das Arbeitszeitgesetz gilt!