Achtung: Neues Urteil zum Datenschutz – Fotoerlaubnis und gemeinsames Sorgerecht: BEIDE Eltern müssen einwilligen! …und dies bestenfalls durch ihre Unterschriften auch nachweisbar dokumentieren!
Die Gerichte bestärken noch einmal unsere auch in unseren Fortbildungen geäußerte Rechtsauffassung, dass das Anfertigen von Kinderfotos und die Weitergabe bzw. Verbreitung dieser eine derart wichtige Entscheidung ist, dass wirklich selbst bei einer Trennung und dennoch verbleibenden gemeinsamen Sorgerecht wirkliche beide Elternteile einwilligen müssen. Mehr dazu im Video!
Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!
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