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Gilt die Kita-Eingewöhnung bald als überflüssig? Oder soll die Eingewöhnung bei Kitaplatzmangel nur noch für Reiche möglich sein?

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Denn manche Jugendämter bzw. örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind offenbar der Auffassung, bereits ab dem Beginn der Eingewöhnung in Krippe oder Kita seien sie für Versäumnisse bei der Kitaplatzvergabe nicht mehr schadensersatzpflichtig; zum Beispiel von die Eltern einen Verdienstausfall haben oder Aufwendungsersatz für eine anderweitige Betreuung geltend machen.

So wird das jedenfalls in ein paar von uns für Eltern geführten Gerichtsverfahren vorgetragen. Dabei wird allerdings übersehen, dass die Eingewöhnung ja gerade mit einem Elternteil durchgeführt werden soll und diese somit auch nicht (voll) arbeiten gehen können.

Zudem wird in der Eingewöhnungszeit auch nicht die Betreuungszeit ausgeschöpft, sondern das Kind soll sich erst langsam und täglich zeitlich begrenzt in die neue Umgebung einfühlen.

Der Betreuungsanspruch kann daher noch gar nicht erfüllt sein. Es bleibt also weiter spannend, wie die Gerichte entscheiden werden.

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