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Sexuelle Belästigung in der Einrichtung – wenn der Träger nicht lange zögert, sondern sofort fristlos kündigt… Belästigungen am Arbeitsplatz sind kein „kleiner Spaß“ und auch keine verzeihbare Verfehlung, sondern für die Betroffenen oftmals eine üble, traumatische Erfahrung. Daher muss und sollte ein Kita-, Hort- oder Schul-Träger hier zum Schutz seiner Beschäftigten keine falsche Toleranz walten lassen.

Deshalb sollte schnell geprüft werden, ob von Ermahnung über die Abmahnung oder gar bis zur fristlosen Kündigung gehandelt werden muss.

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Kita2Day I Sexuelle Belästigung – wenn der Träger fristlos kündigt!