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Wenn Kinder keine Chance auf Urlaub von der Kita haben, sondern von Ihren Eltern praktisch jeden Tag in die Krippe oder den Kindergarten gebracht werden. Egal ob die Kinder ersichtlich „durch“ oder „überspielt“ sind – von kleineren Erkrankungen erst gar nicht zu sprechen. Ist das noch mit dem Kinderschutz vereinbar?
Oder können hier zumindest freie Träger in ihren Betreuungsverträgen für Eltern einen Kita-Urlaub für Kinder zwingend vorgeben – der kann ja auch in der Schließzeit genommen werden; aber eben ohne Notbetreuung? Mehr dazu im Video!
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