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Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Häufig berichten wir in unseren Videos und Kitarechtler-Fortbildungen ja über Besonderheiten, die beim Schwimmen, Baden, Plantschen mit Kindern in Kita, Kindergarten oder Hort nach Auffassung der Unfallkasse durch die begleitenden Erzieher*innen beachtet werden sollten. Noch häufiger kommt dann eine Reaktion wie „ach, man traut sich überhaupt nichts mehr“ und muss regelrecht „Angst haben, etwas falsch zu machen“. Und ebenso oft kommt dann die Frage auf, ob die Einrichtung ein solches Angebot nicht gleich ganz lassen sollte.

Aber wäre es nicht schade, wenn allein aus purer Angst solch wichtige pädagogische Angebote für Kinder ganz ausfallen würden? Und besteht wirklich ein Grund für „Angst“ im reinen Wortsinn? Wir denken nein, wenn Empfehlungen beachtet, Regeln aufgestellt, verinnerlicht und eingehalten werden. Mehr dazu im Video!

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Kita2Day I Kita-Schwimmen, Badeausflug usw. – Respekt ja, Angst nein!